Standort Burbach

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Beratung

Wir verfolgen eine wirtschaftsrechtliche Ausrichtung, die stets auch die steuerrechtlichen Implikationen in das jeweilige Beratungskonzept integriert.

Die Beschränkung auf den vorbezeichneten Rechtsbereich ist den hohen Fort- und Weiterbildungsbemühungen geschuldet, die gerade im sich stetig verändernden Steuerrecht unerlässlich sind. In weiteren Rechtsbereichen, wie bspw. dem Familienrecht kommen daher unsere Kooperationsanwälte zum Einsatz.

Das Wirtschaftsrecht umfasst zunächst den Bereich des Allgemeinen Zivilrechts, gemeinhin (verkürzt) auch Vertragsrecht benannt, weil dem oft Ansprüche oder Rechte aus Verträgen zugrunde liegen.

Sodann umfasst das Wirtschaftsrecht die Bereiche des Handelsrechts mit seinen internationalen Bezügen und das Recht der wirtschaftlich tätigen Gesellschaften (Gesellschaftsrecht).

Des Weiteren gehört hierher die Planung und Begleitung von Transaktionen und Umwandlungen bestehender Unternehmen, aber auch die Gründungsbegleitung neuer Unternehmen.

Schließlich übernehmen wir nicht nur für unsere Mandanten, sondern auch für weitere Steuerberater und Steuerberatungsgesellschaften als externe Dienstleister die Durchsetzungs- und Abwehrberatung mittels Durchführung von Einspruchs- und Klageverfahren vor den Finanzbehörden/-gerichten. Ergänzt wird diese steuerrechtliche Tätigkeit durch die Begleitung von Steuerstrafverfahren, die eigenen strafprozessualen Regeln folgen.

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