Standort Burbach

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Honorar

Unsere Vergütung richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls. Hierbei bestimmen Qualifikation und Service den Erfolg und die Zufriedenheit unserer Mandanten.

Grundsätzlich rechnet die Kanzlei auf Stundenbasis ab. In gerichtlichen Auseinandersetzungen sind wir gesetzlich verpflichtet, mindestens die nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geschuldeten Gebühren abzurechnen. 

Vor jedem Auftrag wird eine detaillierte Leistungsbeschreibung erstellt und die Honorarvereinbarung schriftlich festgehalten. Darüber hinaus geben wir auf Anfrage eine vorläufige Erklärung zum erwarteten Zeitaufwand ab und garantieren, dass dieser Rahmen nicht um mehr als 20% überschritten wird.

Wenn wir nichts anderes vereinbaren, gelten für die anwaltliche Tätigkeit die Regelungen des RVG. Die Höhe einer Gebühr richtet sich dann nach dem Gegenstandswert und dem Umfang bzw. der Schwierigkeit der Beratungstätigkeit. Sollte nach Gegenstandswert abgerechnet werden, weisen wir darauf gesondert hin.

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