Im internationalen Umfeld sehen wir uns als örtlicher Begleiter unserer Mandanten. Wir schaffen im Inland die juristischen Voraussetzungen dafür, dass ein im Ausland geplantes Engagement erfolgreich realisiert werden kann.
Unsere Leistungen in diesem Zusammenhang bestehen insbesondere in der rechtlichen Ausgestaltung der Vertragsbeziehungen zwischen Mutter- und Tochterunternehmen, der Gesellschafter und Investoren untereinander und in ihrem Verhältnis zur Gesellschaft. Selbstverständlich gehen wir auch auf die steuerrechtlichen Auswirkungen des Vorhabens ein. Wir sorgen für die notwendigen Beurkundungen. Im common-law Rechtssystem vermitteln wir zuverlässige company secretary.
Daneben werden für ausländische stakeholder deutscher Unternehmen legal opinions zum deutschen Recht verfasst. Auch internationale Lieferverträge, soweit sie sich nach deutschem Recht richten sollen, gehören zu unserem Leistungsangebot.
Wir unterhalten intensive Beziehungen zu ausgewählten internationalen Kanzleien. Insbesondere in der Region Südostasiens verfügen wir über zahlreiche Kontakte. Kooperationspartner können wir Ihnen auch in weiteren Regionen anbieten. Sprechen Sie uns einfach an.