Unternehmensgründung- / Umwandlung

Kern der gesellschaftsrechtlichen Beratung ist die Begleitung bei der Gründung von Gesellschaften.

Hierzu zählen vorrangig:

Entwurf von Gesellschaftsverträgen

Nachfolgeplanung

Regelung der Rechtsbeziehungen zwischen Gesellschaft und Geschäftsführung

Berücksichtigung familien- und erbrechtlicher Besonderheiten bei der Gesellschaftsplanung

Neben den vorgenannten Besonderheiten aus den Bereichen des Familien- und Erbrechts hat das Steuerrecht in der Praxis den größten Einfluß auf die gesellschaftsrechtliche Ausgestaltung der unternehmerischen Tätigkeit. Dies beginnt mit der Wahl der Rechtsform, in der die Tätigkeit ausgeübt werden soll und beeinflußt auch die Rechtsbeziehungen der Geschäftsführung zur Gesellschaft nachhaltig. 

Diese Perspektive wird ihrem Stellenwert entsprechend besondere Berücksichtigung in der Gestaltungsberatung finden. Jedoch kommen in der Praxis z.T. unter Inkaufnahme erheblicher persönlicher Risiken aus rein steuerlichen Motiven (unsichere) Gestaltungsvarianten zum Einsatz, deren Nutzen das übernommene Risiko nicht rechtfertigt. 

Die Gestaltungsberatung ist auf den langfristigen Erfolg des Unternehmens ausgerichtet. Dies kann nur durch Herbeiführung angemessener gesellschaftsrechtlicher Rahmenbedingungen geschehen.