Schiedsgerichtsbarkeit

Die Schiedsgerichtsbarkeit entzieht die Rechtsstreitigkeiten von Unternehmen durch vertragliche Abrede der ordentlichen Gerichtsbarkeit und damit dem öffentlichen Raum. Damit bleiben vertrauliche Vorgänge vertraulich. Ein weiterer Vorteil liegt in der vergleichsweise zügigen Erkenntnisfindung durch das Schiedsgericht, welches sich zumeist Ad-hoc zusammenzusetzen vermag und keinen allzu stringenten Verfahrensregeln unterliegt. Der entscheidende Vorteil der Schiedsgerichtsbarkeit ist aber wohl in der Besetzung des Schiedsgerichts zu erblicken. Denn die Benennung der Schiedsrichter obliegt den streitenden Parteien. Sie können fallweise entscheiden, wen sie als Experten ins Schiedsgericht berufen. Das müssen nicht zwingend ausschließlich Juristen sein.

Wir beraten unsere Mandanten, ob ein Schuldverhältnis der Schiedsgerichtsbarkeit unterworfen werden sollte und gestalten diese aus. Wenn es zum Streit kommt, stehen wir als Schiedsrichter zur Verfügung und können auf ein umfangreiches Netzwerk geeigneter Schiedsrichterpersönlichkeiten mit unterschiedlichster Expertise zurückgreifen.