Im internationalen Umfeld sehen wir uns als örtlicher Begleiter unserer Mandanten.
Werden ausländische Einkünfte bezogen, ist stets zu prüfen, welchem Staat die Besteuerung jener Einkünfte zugewiesen ist. Nicht selten ergeben sich Auslegungsdivergenzen der Vertragsstaaten, so dass es zu einer ungewollten Doppelbesteuerung kommt. Wir unterstützen Sie bei der Vermeidung einer solchen Doppelbesteuerung und setzen dies notfalls gerichtlich durch.
Das internationale Steuerrecht geht über die Beurteilung von DBA's hinaus. Typische weitere Beratungsfelder ergeben sich aus der Verrechnungspreissystematik, aus der Wegzugsbesteuerung etc.
Wir unterhalten intensive Beziehungen zu ausgewählten internationalen Kanzleien. Insbesondere in der Region Südostasiens verfügen wir über zahlreiche Kontakte. Kooperationspartner können wir Ihnen auch in weiteren Regionen anbieten. Sprechen Sie uns einfach an.