Durchsetzung- / Abwehrberatung

Die Finanzverwaltung weicht nicht selten ab, von dem, was der Steuerpflichtige erklärt. In diesen Fällen gilt es zunächst die Abweichungen zu überprüfen - sodann durchzusetzen. Dies geschieht durch die Führung

des behördlichen Einspruchsverfahrens

des finanzgerichtlichen Klageverfahrens

der Führung von Revisionsverfahren beim Bundesfinanzhof (BFH)

Die damit verbundenen und teilweise von vielen Seiten geschürten Ängste sind völlig unbegründet. Die Finanzverwaltung ist an Gesetz und Recht gebunden. Sie wird - nach unserer Erfahrung - nicht allein deshalb zusätzliche Betriebsprüfungen anordnen oder die Prüfungsintensität erhöhen, weil sich der Steuerpflichtige gerichtlicher Hilfe bei der Durchsetzung seiner Rechte bedient. Das Gegenteil ist eher der Fall. Merkt die Behörde, dass der Berater den Gang zum Gericht nicht scheut und hat er damit regelmäßig Erfolg, so wird sie künftig die Auseinandersetzung zu vermeiden suchen.

Auch die Abwehr von Maßnahmen der Finanzverwaltung gehört zu unseren Aufgaben. Hierunter fallen insbesondere die Abwehr von

Vollstreckungsmaßnahmen

steuerlichen Bußgeld- & Strafverfahren

Inanspruchnahmen durch Haftungsbescheide