Gestaltungsberatung

Die über die Deklarationsberatung hinausgehende Gestaltungsberatung zugunsten unserer Mandantschaft liegt uns besonders am Herzen.

Das größte Gestaltungspotential ergibt sich aus der Gestaltung der Geschäftsvorfälle selbst. Die Einflußnahme auf die Ausgestaltung von Verträgen vermag Steuerlasten zu vermeiden, mindestens aber zu reduzieren. Folge ist die Schonung der Unternehmensliquidität.

Nehmen Sie die Ausgliederung eines Einzelunternehmens auf eine GmbH als Beispiel. Stellt der Unternehmer seine einzelunternehmerische Tätigkeit einfach ein und entfaltet sie unter dem Mantel einer neu gegründeten GmbH neu, so wird er die im Einzelunternehmen lastenden stillen Reserven im Rahmen der zu erklärenden Betriebsaufgabe versteuern müssen. Dies kostet Liquidität. Gleichzeitig wird er das Stammkapital der GmbH in bar aufbringen müssen. Auch dies kostet ihn Liquidität (mind. 25 T€). Mittels umwandlungsrechtlicher Ausgliederung ließe sich diese Liquiditätsbelastung vermeiden.

->… alles eine Frage der vertraglichen Gestaltung!

Aber auch das Steuerrecht selbst bietet zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten, die Steuerlasten zu reduzieren. Insbesondere im Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht ist es möglich durch geschickte erbrechtliche Gestaltung, die erbschaftsteuerlichen Folgen abzumildern. Aber gerade hier gilt es den Blick für das Wesentliche nicht zu verlieren. Denn eine steuergünstige Gestaltung kann ungewünschte zivilrechtliche Folgen haben. Es gilt den optimalen Ausgleich zu finden.

Wir vereinen die Qualifikationen der klassischen Steuerberatungsgesellschaften mit denen der Rechtsanwaltsgesellschaften und können innerhalb der Gruppe damit umfassend gestaltenden Einfluß auf die Geschäftsvorfälle nehmen.

Damit ist Vieles aus einer Hand möglich!