Sonderprüfungen

Neben der Abschlussprüfung gibt es zahlreiche andere vertraglich oder gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen, bei denen eine Bescheinigung oder Bestätigung durch einen sachverständigen Dritten gefordert wird. Auch bei diesen Prüfungen können sich unsere Mandanten auf Unabhängigkeit, Verlässlichkeit und Kompetenz verlassen. Wir verfügen über langjährige Erfahrungen im Bereich der Sonderprüfungen. Sonderprüfungen können beispielsweise folgende Bereiche betreffen:

Sonderprüfungen nach dem AktG, GmbHG, UmwG (z.B. Gründung, Umwandlung, Sacheinlagen, Kapitaländerungen)

Prüfung nach der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)

Prüfung nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG)

DSD Prüfungen (Grüner Punkt)

Mittelverwendungsprüfung (EU-Zuschüsse) Prüfungen nach dem Gesetz über erneuerbare Energien bei stromintensiven Unternehmen (EEG-Prüfungen)