Insolvenzrecht / Sanierung

Unternehmerisches Handeln kann auch in unternehmerische Krisen münden. Die Ursachen sind vielfältig. Sie können auf singulären Ereignissen beruhen oder strukturell begründet sein. Während singuläre Ereignisse zügig zum Handeln motivieren, avanciert das Erfordernis zum Gegensteuern bei strukturellen Schwierigkeiten zur Herkulesaufgabe. Denn die Geschäftsführung bemerkt das Handlungserfordernis zumeist erst spät und setzt allzu oft auf die eigenen Fähigkeiten, die Krise zu bewältigen. Nach unserer Erfahrung bedarf es im Umfeld einer sich abzeichnenden oder bereits eingetretenen unternehmerischen Krise höchst unterschiedlicher Beratungsansätze. Die Zeit des Handelns ist meist sehr kurz. Auf dem Spiel steht nicht weniger als die Existenz des Unternehmens und oft vieler, die an ihm als stakeholder gebunden sind. In vielen Krisensituationen haben wir langjährig bewiesen, dass wir imstande sind, die notwendigen Impulse zur Wiederherstellung des ursprünglichen Unternehmenswerts imstande sind. Dabei werden wir im Netzwerk von einer Vielzahl wertvoller Berater unterstützt. Gelingt es, frühzeitig in die Beratungssituation zu gelangen, ist der Weg zum Insolvenzgericht oft nicht nötig. Doch selbst wenn die Antragstellung einmal nicht vermeidbar ist, unterstützen wir mit großem Erfolg die Sanierung im Insolvenzverfahrensumfeld.