Wir übernehmen die Ausgestaltung von Gesellschaftsgründungen, -transaktionen und -umwandlungen.
Im Rahmen der Gründungsberatung reflektieren wir die Zielvorstellungen des Unternehmers und empfehlen auf Basis der individuellen Anforderungen die zutreffende Unternehmensform. Dabei ist die Rechtsformwahl entsprechend der Dynamik der unternehmerischen Entwicklung in gewissen zeitlichen Abständen zu überprüfen. Hieraus können sich Transaktionserfordernisse ergeben.
Transaktionen von Gesellschaften und Anteilen an einer Gesellschaft sind Gegenstand unserer Beratung bei:
Übernahmen
(Teil-)Veräußerungen
Unternehmenserwerb
vorweggenommener Erbfolge
Etablierung von Holdingstrukturen
Umstrukturierungen aus rechtl. oder steuerl. Erwägungen
Umwandlungen von Unternehmen sind zu prüfen bei der Aufnahme weiterer Gesellschafter, der Einführung neuer Produkte oder bei der Erschließung internationaler Absatzmärkte. Die Umwandlung ist dann meist steuerrechtlich oder gesellschaftsrechtlich, insbesondere aus Gründen des internen sowie externen Haftungsystems motiviert.
In Betracht kommen Umwandlungen von einzelkaufmännischen Betrieben und Personengesellschaften (GbR, StG, oHG, KG, PartG) in Kapitalgesellschaften (GmbH, AG, KGaA), aber auch der umgekehrte Weg kann je nach Konstellation zu empfehlen sein. Wir gewährleisten hierbei eine ganzheitliche Beratung unter Beachtung aller ineinandergreifenden Rechtsgebiete.