Steuerstrafrecht

Steuerstrafrechtliche Verfahren werden in immer größerem Maße gegen Steuerpflichtige eingeleitet. Längst handelt es sich dabei nicht mehr nur um größere Verfahren, welche aus angekauften Steuerdaten-CD´s herrühren. In zunehmender Häufigkeit gelangen Verfahren aus einfachen Betriebsprüfungen zu uns, in welcher dem steuerpflichtigen Unternehmer der Vorsatz zur Hinterziehungshandlung schlicht unterstellt wird. Wir unterstützen die Steuerpflichtigen und ihre Berater in diesen Fällen mit unserem erfahrungsgestütztem Know-How. Da Strafverfahren vor den Zivilgerichten geführt werden und dort materiell-steuerrechtliche Kenntnisse häufig nur unzureichend anzutreffen sind, obliegt es dem Verteidiger zunächst diese Kenntnisse verständlich zu vermitteln, um sodann eine zutreffende strafrechtliche Würdigung des Verhaltens des Angeklagten zu ermöglichen.