Die Gewinnermittlung bildet die Grundlage für die Besteuerung. Natürlich sind wir auch in diesem Bereich für unsere Mandantschaft tätig.
Die steuerliche Gewinnermittlung setzt dabei auf der ordnungsgemäß geführten Finanzbuchhaltung auf. Unternehmensbezogen ist der Gewinn entweder durch Einnahmen-/Überschussrechnung oder Bilanzierung zu ermitteln. Wir unterstützen Sie bei der Auswahl – soweit möglich – der für Sie richtigen Gewinnermittlungsmethode und übernehmen sämtliche damit zusammenhängenden Arbeiten.
Im Rahmen der Gewinnermittlung ist zu bedenken, dass das sich aus handels- und steuerrechtlichen Vorschriften zusammensetzende Steuerbilanzrecht wohl den größten Einfluß auf die Steuerlast eines Unternehmens hat. Dabei geht es insbesondere um die Anerkennung von Geschäftsvorfällen als Positionen des Aufwands, um die Anerkennung von aufwandswirksamen Rückstellungen sowie um die Inanspruchnahme verschiedener Abschreibungsmöglichkeiten.
Des Weiteren begutachten wir die nicht alltäglichen Geschäftsvorfälle der Praxis und unterstützen auf diese Weise die Abteilung Rechnungswesen unserer Mandantschaft. Die sich aus Betriebsprüfungen ergebenden Gefahren werden hierdurch erheblich reduziert.