Handelsrecht

Das Handelsrecht trägt den besonderen Bedürfnissen des kaufmännischen Rechtsverkehrs Rechnung, etwa durch ein hohes Maß an Eigenverantwortung des Handelnden, Einbeziehung von Handelsbräuchen, zügige Abwicklung, Rechtsklarheit und Publizität.

Diese historisch gewachsenen Grundsätze wirken in Form von gesetzlichen Haftungsregeln und Sorgfaltsobliegenheiten bis heute nach. In diesem Bereich verschaffen wir Klarheit und reduzieren Haftungsumfänge u.a. durch:

Erstellung und Prüfung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Gestaltung von Entwicklungs- und Lieferverträgen

Beratung in der Produkthaftung

Gestaltung von Qualitätssicherheitsverträgen

Erstellung von Handelsvertreterverträgen

Erstellung von Geschäftsführeranstellungsverträgen