Das Handelsrecht trägt den besonderen Bedürfnissen des kaufmännischen Rechtsverkehrs Rechnung, etwa durch ein hohes Maß an Eigenverantwortung des Handelnden, Einbeziehung von Handelsbräuchen, zügige Abwicklung, Rechtsklarheit und Publizität.
Diese historisch gewachsenen Grundsätze wirken in Form von gesetzlichen Haftungsregeln und Sorgfaltsobliegenheiten bis heute nach. In diesem Bereich verschaffen wir Klarheit und reduzieren Haftungsumfänge u.a. durch: