Gesellschaftsrecht

Die Begründung, rechtliche Begleitung und Abwicklung von Personen- und Kapitalgesellschaften gehört zu den anspruchsvollsten Aufgaben unserer interdisziplinären Beratung. Denn hier treffen stets Interessengegensätze aufeinander, deren Abwägung im Unternehmensinteresse erforderlich wird. Die Interessen von Geschäftsführung und Gesellschaftern oder zwischen Gesellschaftergruppen können divergieren. Steuer- und zivilrechtliche Überlegungen gehen ebenfalls häufig nicht konform, so dass regelmäßig Gestaltungsalternativen geschaffen werden müssen, die insoweit den notwendigen Ausgleich herbeiführen. Für den Fortbestand des Unternehmens kritisch sind Situationen, in welchen sich die Organe der Gesellschaft vor unüberbrückbaren Divergenzen wiederfinden. Hier einen verträglichen Ausgleich zu erreichen und im Zweifel zu erkennen, wo ein stringentes rechtliches Handeln notwendig wird, bedarf der Erfahrung.