Vertragsgestaltung

Das Vertragsrecht richtet sich in erster Linie nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Durch die grundgesetzlich gewährleistete Vertragsfreiheit können Verträge grundsätzlich beliebig gestaltet werden. Einschränkungen bestehen lediglich ggü. Verbrauchern, aufgrund gesetzlicher Verbote oder wegen Sittenwidrigkeit sowie bei der Verwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

Diesen Gestaltungsspielraum nutzen wir für Sie vor allem, jedoch nicht abschließend bei der Erstellung von:

Liefer- und Bezugsverträgen

Allgemeinen Einkaufs- und Verkaufsbedingungen

Kauf-, Werk- und Dienstleistungsverträgen inkl. Arbeitsverträgen

Leasing- und Factoringverträgen

Handelsvertreterverträgen

Verträgen über die Überlassung von Wirtschaftsgütern, Unternehmensteilen und letztlich ganzen Unternehmen

In Deutschland ist vorbeugende Rechtsberatung weniger üblich als im internationalen Umfeld. Anwaltlicher Rat wird erst eingeholt, wenn der Schaden bereits eingetreten oder eine verfahrene Verhandlungssituation vorliegt. 

Wir bieten daher auch an, in Ihrem Hause ein Vertragsmanagement zu implementieren, in welches unsere Beratung in die Ablauforganisation eingegliedert wird. Die vom Unternehmen oder dessen Vertragspartner verfassten Vertragsentwürfe werden uns dann im laufenden Betrieb zugesandt. Nach ggf. unterbreiteten Änderungsvorschlägen können die Verhandlungen fortgesetzt bzw. die Verträge abgeschlossen werden.